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Rasenmähen und Ruhezeiten in Österreich: Wann der Mäher laufen darf – und wann besser nicht

Von Sandra · Garten & DIY

Die Sonntagsfrage, die jede Siedlung kennt

Es war ein herrlicher Sonntagvormittag, ich saß mit dem Kaffee auf der Terrasse – und zwei Gärten weiter röhrte der Benzinmäher los. Man kennt das. Und man kennt auch die Diskussionen, die danach am Gartenzaun geführt werden. Damit es bei dir gar nicht so weit kommt, habe ich zusammengetragen, was bei uns in Österreich rund ums Rasenmähen und die lieben Ruhezeiten gilt.

Gleich vorweg, damit keine falschen Erwartungen entstehen: Ich bin Gärtnerin, keine Juristin. Was hier steht, ist mein Wissensstand aus eigener Recherche und Erfahrung – im Zweifel gilt immer das, was deine Gemeinde vorschreibt.

Ein Bundesgesetz fürs Rasenmähen? Gibt es nicht.

Das Überraschendste zuerst: Ein einheitliches österreichisches „Rasenmähergesetz“ existiert nicht. Lärmschutz ist großteils Sache der Bundesländer und vor allem der Gemeinden. Das heißt konkret:

  • Jede Gemeinde kann eigene Regeln erlassen – meist als ortspolizeiliche Verordnung. In manchen Orten ist Rasenmähen am Sonntag komplett untersagt, in anderen nur zu Mittag, in wieder anderen gibt es gar keine ausdrückliche Regelung.
  • Üblich sind Ruhefenster etwa zu Mittag (oft 12 bis 13 oder 12 bis 15 Uhr), am Abend (ab 19 oder 20 Uhr) sowie an Sonn- und Feiertagen ganztags.
  • Im Mehrparteienhaus kommt zusätzlich die Hausordnung dazu – die kann strenger sein als die Gemeinderegel.

Mein Tipp: Einmal kurz auf der Website deiner Gemeinde nach „Lärmschutzverordnung“ oder „ortsübliche Ruhezeiten“ suchen, oder schlicht am Gemeindeamt anrufen. Das Gespräch dauert zwei Minuten und erspart jahrelange Zaun-Debatten.

Auch ohne Verordnung gilt: die ortsübliche Rücksichtnahme

Selbst wenn deine Gemeinde nichts Eigenes verordnet hat, heißt das nicht, dass um 6 Uhr früh gemäht werden darf. Das Nachbarrecht kennt den Begriff der „ortsüblichen“ Lärmbelästigung: Wer den Ort übermäßig beschallt, kann sich Ärger einhandeln – notfalls sogar zivilrechtlich. In der Praxis haben sich deshalb fast überall ähnliche Fenster eingebürgert:

  • Werktags: etwa 8 bis 12 Uhr und 13 bis 19 Uhr gelten als unproblematisch.
  • Samstag: wie werktags, am späten Nachmittag aber mit Fingerspitzengefühl.
  • Sonn- und Feiertage: Benzin- und laute Elektromäher bleiben besser in der Hütte – auch dort, wo es nicht ausdrücklich verboten ist.

Und der Mähroboter? Leise, aber nicht unsichtbar

Jetzt wird es interessant: Moderne Mähroboter arbeiten mit etwa 55 bis 65 Dezibel – das ist eher ein Surren als ein Lärm und aus zehn Metern Entfernung kaum noch wahrnehmbar. Ein Benzinmäher bringt es locker auf 90 Dezibel und mehr. Rein vom Geräuschpegel her spricht also wenig gegen den Roboter, auch außerhalb der klassischen Mähzeiten.

Trotzdem würde ich zwei Dinge bedenken:

  • Der Sonntag ist auch eine soziale Frage. Manche Nachbarn stören sich weniger am Geräusch als am Prinzip. Ein leiser Roboter am Sonntagnachmittag ist rechtlich meist unbedenklich – ob er den Hausfrieden fördert, ist eine andere Geschichte. Bei uns läuft er sonntags einfach nicht, und gut ist.
  • Nachts hat der Roboter Pause – wegen der Tiere. Igel und andere nachtaktive Gartenbewohner sind der wichtigste Grund, den Mähroboter nie in der Dämmerung oder Dunkelheit fahren zu lassen. Dazu habe ich einen eigenen Beitrag geschrieben, denn das Thema liegt mir am Herzen.

Mein Mähplan: so vertragen sich Rasen, Roboter und Nachbarschaft

Nach einigem Ausprobieren schaut unser Wochenplan mittlerweile so aus:

  • Montag bis Freitag, 9 bis 12 und 14 bis 18 Uhr: Der Roboter dreht seine Runden – außerhalb der Mittagsruhe, lange vor dem Abendessen auf der Terrasse.
  • Samstagvormittag: Kanten schneiden, Ränder nachmähen, was eben händisch anfällt. Vormittags stört das niemanden.
  • Sonntag: Werkzeugfrei. Der Rasen wächst an einem Tag nicht davon, versprochen.

Nebenbei bemerkt: Dem Rasen selbst ist der Zeitplan übrigens fast egal – nur in der prallen Mittagshitze sollte man im Hochsommer nicht unbedingt mähen, weil die frisch geschnittenen Spitzen dann schneller verbrennen.

Wenn es doch einmal kracht: reden statt anzeigen

Sollte sich ein Nachbar über deinen Mäher beschweren – oder du dich über seinen –, hilft erfahrungsgemäß ein ruhiges Gespräch mehr als jede Beschwerde bei der Gemeinde. Meistens weiß der andere gar nicht, dass sein Lieblingstermin genau in deine Mittagsruhe fällt. Ein kurzer Austausch, vielleicht ein gemeinsamer Blick auf die Gemeindeverordnung, und die Sache ist in neun von zehn Fällen erledigt.

Mein Fazit: Erst die eigene Gemeinde fragen, die üblichen Ruhefenster respektieren, den Sonntag großzügig auslegen – und mit einem leisen Mähroboter unter der Woche ist das Thema Lärm praktisch vom Tisch. Der Kaffee am Sonntagvormittag schmeckt dann allen besser.

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